Satzung
Satzung des Tennisclub Letmathe e. V
- 1 Name, Zweck und Sitz des Vereins
Der „Tennisclub Letmathe“ bildet unter dieser Bezeichnung einen Verein, der in das Vereinsregister des Amtsgerichts Iserlohn eingetragen werden soll. Der Sitz des Vereins ist Letmathe. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Tennissports in Letmathe. Der Verein errichtet und unterhält zu diesem Zweck eine geeignete Sportanlage. Der Verein ist gemeinnützig und dient der Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit der Allgemeinheit, insbesondere die Jugend, durch die Pflege kameradschaftlicher Ausübung des Tennissports. Sämtliche Einnahmen des Vereins sind zu Erfüllung dieses Zwecks zu verwenden. Ansammeln von Vermögen zu anderen Zwecken ist untersagt. An Vereinsmitglieder dürfen keinerlei Gewinnanteile, Zuwendungen, unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder ähnliches gezahlt werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- 2 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft können alle Personen erwerben, die im Gebiet von Iserlohn oder in der näheren Umgebung wohnen und die Gewähr für eine sportliche kameradschaftliche Ausübung des Tennissports bieten. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der schriftlichen Genehmigung der Erziehungsberechtigten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gegen eine ablehnende Bescheidung eines Aufnahmeantrages durch den Vorstand kann der Aufnahmeerwerber die Mitgliederversammlung anrufen. Die Anrufung der Mitgliederversammlung ist schriftlich beim Vorstand innerhalb eines Monats der Ablehnung des Aufnahmeantrages anzubringen.
- Tod,
- Austritt,
- Verlust der körperlichen Ehrenrechte,
- Ausschließung.
Der Austritt kann nur schriftlich und zum Schluss eines Kalenderjahres erklärt werden. Die Ausschließung eines Mitglieds kann vom Vorstand wegen eines die Interessen oder das Ansehen des Vereins schädigenden oder ehrenrührigen Verhaltens oder aus einem sonstigen wichtigen Grund beschlossen werden. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Berufung an die nächste Mitgliederversammlung zulässig. Sie muss innerhalb eines Monats nach schriftlicher Mitteilung des Ausschließungsbeschlusses ebenfalls schriftlich beim Vorstand eingebracht werden. Das aus dem Verein ausscheidende Mitglied hat keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen. Die Verpflichtung, den Vereinsbeitrag für das laufende Kalenderjahr zahlen, bleibt unberührt.
- 3 Pflichten und Rechte der Mitglieder
Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder, die mit der Erfüllung ihrer Beitragspflicht Verzug sind, von der Benutzung der Tennisplatzanlage auszuschließen.
- 4 Organe des Vereins
- der Vorsitzende
- der Vorstand
- der Jugendwart
- die Mitgliederversammlung
- 5 Der Vorsitzende
- 6 Vorstand
- dem Vorsitzenden
- dem Beisitzenden ( 2. Vorsitzender)
- dem Geschäftsführer
- dem Kassierer
- dem Sportwart
- dem Jugendwart.
Zu Verfügungen über die Vereinsmittel im Betrag von mehr als 50,00 € bedarf der Kassierer der Zustimmung des Vorstands. Die Eingehung von Verbindlichkeiten, die aus verfügbaren Vereinsmitteln nicht gedeckt werden können, bedarf der Beschlussfassung durch den Vorstand.
- 7 Jugendwart
Der Jugendwart hat die jugendlichen Mitglieder zu kameradschaftlicher Ausübung des Tennissports anzuleiten, für die Fortbildungsmöglichkeiten (Trainerstunden) Sorge zu tragen und den Spielbetrieb während der Spielzeiten für die Jugendlichen zu regeln. Der Jugendwart wird vom Vorstand jeweils für die Dauer von 2 Jahren berufen. Er hat Sitz und Stimme im Vorstand.
- 8 Mitgliederversammlung
- Wahl des Vorsitzenden und des Vorstandes,
- Entlastung des Vorstandes,
- Satzungsänderungen,
- Festsetzung der Jahresbeiträge und sonstiger Leistungen der Mitglieder,
- Wahl der Kassenprüfer,
- Grundsätzliche Entscheidungen zur Gestaltung des Vereinslebens.
- 9 Kassenprüfung
- 10 Satzungsänderungen
- 11 Geschäftsjahr
- 12 Auflösung des Vereins
- 13 Gewährleistung der Gemeinnützigkeit
- 14 Inkrafttreten
Tennisclub Letmathe
Fürst-Adolf-Weg, 58642 Iserlohn
Tel. 0171 8835 426
Anspr. Peter Ewald
cpewald@gmail.com